Landbäckerei Diekhaus
Hauptstraße 59
49424 Goldenstedt
04444 96 55-0
info@diekhaus-landbaeckerei.de
Unsere Diekhaus Karte ist eine Multifunktionskarte, die Sie als Bezahl- und Bonuskarte oder als Gutscheinkarte zum Verschenken nutzen können. Sie können die Diekhaus Karte in all unseren Läden erhalten und aufladen.
Die Diekhaus Karte ist wie eine elektronische Stempelkarte für Brot oder Kaffee: Jedes/r gekaufte Brot/Kaffee wird nach dem bekannten "Stempelprinzip" automatisch an der Kasse gezählt.
Unsere Diekhaus Karte kann vor Ort mit einem Wunschbetrag (wahlweise 5, 10, 20, 30, 50 oder 100€) aufgeladen werden.
Mit der Diekhaus Karte können Sie in Form eines Gutscheins eine besondere Freude verschenken – beispielsweise einen "Frühstücks-Gutschein", einen "Torten-Gutschein" oder Guthaben für den Einkauf (siehe mögliche Wunschbeträge oben).
Mit der Diekhaus Karte erhalten unsere Mitarbeiter/-innen einen Rabatt auf ihren Einkauf. So lohnt es sich nochmal extra bei Diekhaus zu arbeiten. ;-)
Mit dem Kauf sowie der Nutzung einer DIEKHAUS KARTE werden die folgenden Kartenbedingungen anerkannt:
I.
Die DIEKHAUS KARTE ist eine Prepaidkarte, die ein Guthaben des Kunden gegenüber der Landbäckerei Diekhaus GmbH & Co. KG, Hauptstraße 59, 49424 Goldenstedt (im Folgenden: „Bäckerei“), darstellt.
Mit dem Guthaben der DIEKHAUS KARTE kann der Kunde im Rahmen der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Waren und Dienstleistungen in allen Geschäften der Bäckerei beziehen und bezahlen.
II.
1. Die DIEKHAUS KARTE kann in allen Bäckereifachgeschäften der Bäckerei bezogen werden. Der Guthabenbetrag kann durch Aufladungen zwischen einem Minimum von 5,- € und einem Maximum von 100,- € bestimmt werden. Beim Kauf einer Diekhaus Karte fällt eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 1,- € an.
2. Die DIEKHAUS KARTE ist wieder aufladbar, und zwar zu Beträgen in Höhe von jeweils 5,-, 10,-, 20,-, 30,-, 50,- oder 100,- €. Bei einer Aufladung in Höhe von 20,- € erhält der Kunde jeweils eine Bonusgutschrift in Höhe einmalig von 2,5% des jeweils aufgeladenen Betrages. Bei einer Aufladung in Höhe von 50,- € erhält der Kunde jeweils eine Bonusgutschrift in Höhe einmalig von 5,0% des jeweils aufgeladenen Betrages.
3. Es erfolgt keine Verzinsung des Guthabens. Das Guthaben ist nicht wieder auszahlbar.
III.
1. Die DIEKHAUS KARTE dient ausschließlich zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen der Bäckerei in den von ihr betriebenen Bäckereifachgeschäften. Sie ist den Mitarbeitern dafür für den Bezahlvorgang auszuhändigen.
2. Der Kunde kann nach jeder Bezahlung mit der DIEKHAUS KARTE einen Kassenbeleg erhalten, welcher den Stand des noch verbliebenen Guthabens ausweist.
3. Die Bäckerei ist nicht verpflichtet, die Bezahlung mit der DIEKHAUS KARTE an sämtlichen Bäckereifachgeschäften zu ermöglichen. Ebenfalls können technische Schwierigkeiten nicht völlig ausgeschlossen werden; für den Fall von technischen Schwierigkeiten ist die Bäckerei berechtigt, eine Zahlung mit der DIEKHAUS KARTE abzulehnen.
4. Sollte es zu fehlerhaften Buchungen kommen, werden die Reklamation und eine eventuelle Erstattung ausschließlich über die Zentrale der Bäckerei erfolgen.
5. Die DIEKHAUS KARTE kann für sämtliche Zahlungen benutzt werden, sofern nur noch ein Restguthaben vorhanden ist, auch für Teilzahlungen.
6. Im Übrigen gelten für Zahlungen mit der DIEKHAUS KARTE die gleichen Bedingungen wie für Barverkäufe/-zahlungen.
IV. Nutzung als Gutscheinkarte
Die DIEKHAUS KARTE kann auch als Gutscheinkarte gekauft, verwendet und verschenkt werden. Es gelten auch insoweit diese AGB, insbesondere die Regelungen unter Punkt II.
V. Besonderheiten bei Aktionen, insbesondere Bonus- und Gratiswaren
1. Bei Erwerb von ausgewählten und entsprechend von der Bäckerei ausgewiesenen Waren und/oder Produkten kann der Kunde durch die Nutzung der DIEKHAUS KARTE an Aktionsangeboten der Bäckerei teilnehmen. Die Anzahl der jeweils erworbenen Waren und/oder Produkte wird auf der Karte gespeichert. Bei Erreichen einer bestimmten, vorgegebenen Anzahl an Waren und/oder Produkten, die vom Kunden mit der DIEKHAUS KARTE bezahlt werden, kann dem Kunden ein Bonus in Form des Gratisbezugs der jeweiligen Ware/des jeweiligen Produkts gewährt werden.
2. Die so bepunkteten Artikel werden von der Bäckerei festgelegt. Ebenfalls wird von der Bäckerei festgelegt, welche Artikel als Gratisware zur Verfügung stehen.
3. Das Bonusprogramm der DIEKHAUS KARTE orientiert sich an den bisherigen Papierstempelkarten (Brot/Kaffee), welches durch die DIEKHAUS KARTE ersetzt wird.
4. Die Bäckerei behält sich vor, jederzeit Änderungen bzgl. der Aktionen vornehmen zu dürfen.
5. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Teilnahme an Aktionen oder die Gewährung von Bonus- oder Gratiswaren besteht nicht.
VI. Datenschutz, Sicherheit und Verlust
1. Die DIEKHAUS KARTE ist übertragbar. Die Bäckerei anerkennt als einziger Gläubiger den jeweiligen Kartenhalter und übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung. Auch bei technischen und/oder Übermittlungsstörungen, die eine Bezahlung mit der DIEKHAUS KARTE verhindern, übernimmt die Bäckerei keine Haftung.
2. Die DIEKHAUS KARTE kann verwendet werden, ohne dass die Bäckerei einen Bezug zur Person des Kunden herstellen kann.
Änderungen und Ergänzungen
Die Bäckerei behält sich das Recht vor, jederzeit Änderung am DIEKHAUS KARTE-Programm sowie an den vorliegenden AGB vorzunehmen. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird auf unserer Internet-Seite www.diekhaus-landbaeckerei.de veröffentlicht und gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung als vom Kunden akzeptiert.
Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Der Gerichtsstand liegt am Sitz der Bäckerei. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Kundendienst
Für Fragen zur DIEKHAUS KARTE wenden Sie sich bitte an:
Landbäckerei Diekhaus GmbH
Hauptstraße 59
49424 Goldenstedt
Fon +49 4444 96 55-0
Mail info@diekhaus-landbaeckerei.de